Wie in allen anderen deutschen Bundesländern gilt auch in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes oder Ähnlichem.
Diese Pflicht gilt auch auf Bahnsteigen und an Haltestellen!
Diese Maßnahme soll die Übertragung des Neuartigen Coronavirus und der damit eventuell verbundenen Krankheit CoViD-19 bremsen.

Es ist kein medizinischer Mund-Nasen-Schutz erforderlich, es genügt, Mund und Nase mit einem selbstgenähten/-gebastelten Gegenstand oder einem Tuch oder Schal zu verdecken. Es soll einfach der Ausstoß von virushaltigem Aerosol („Atem“) verhindert oder stark eingeschränkt werden. Hintergrund ist, dass die Übertragung des Neuartigen Coronavirus nach bisherigen Kenntnissen über die Tröpfcheninfektion erfolgt und man als Infizierter schon vor Bemerken eigener Symptome ansteckend ist. Zudem verlaufen zahlreiche Infektionen symptomfrei.
Sie haben noch keine Maske? In zahlreichen Gruppen bei Facebook kann man sein Hilfeersuchen posten oder man erhält konkrete Angebote, auch bieten diverse Geschäfte inzwischen Mund-Nase-Schutze oder ähnlich Wirkendes zum Kauf an. Auch auf youtube finden sich unzählige Näh- bzw. Bastelanleitungen.
Aus eigener Erfahrung (für die Oma bestellt), ist das Versandhaus peterkaiser.de auch eine Option, der textile Nase-Mund-Schutz-Alternativ-Gegenstand (2 Stück zu 29,90 EUR) wurde bereits nach einem Tag versendet.
Wer ab dem 27. April 2020 in Öffentlichen Verkehrsmitteln ohne entsprechenden Schutz angetroffen wird, muss mit Bußgeldern rechnen. Dies gilt im Übrigen auch für den Einzelhandel, in dem ab dem selben Datum das Tragen des Schutzes obligatorisch ist.
Ich finde das gar nicht so verkehrt. In Asien ist es in den großen Städten ganz und gebe in U-Bahnen usw Mundschutz zu tragen. Wenn es wirklich dabei hilf die Verbreitung dieser Erkrankung zu verhindern dann ist das doch sinnvoller als Bus und Bahn komplett zu meiden