Seit dem 20.03.2021 ist die 3G-Pflicht für die Nutzung von Bussen und Bahnen entfallen. Somit sind dieses nun wieder ohne Nachweis einer Infektion oder Impfung mit/gegen SARS-CoV2 nutzbar.
Weiterhin besteht eine FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, dies bis mindestens 2. April 2022. Ein Mund-Nasen-Schutz („OP-Maske“/“Hygienemaske“) sowie Schals, Tücher oder Ähnliches genügen weiterhin nicht!