RVL-Zeitkarten (Abos, Monats- und Jahreskarten)

Preise gültig ab 01.08.2022 – alle Angaben ohne Gewähr!

Die RVL-RegioCard ist eine Monatskarte. Sie gilt einen Kalendermonat und zusätzlich bis einschließlich des ersten Werktages des Folgemonats. Sie ist nur für 2 zusammenhängende Tarifzonen oder das Gesamtnetz (gesamter Landkreis Lörrach) erhältlich. Die Karte ist übertragbar, kann also auch von mehreren Personen nacheinander genutzt werden. Als SchülerRegioCard ist sie ermäßigt und nicht übertragbar für Schüler und Auszubildende erhältlich, dazu muss eine „RVL StammCard“ bei einem der RVL-Verkehrsunternehmen abgeholt und die Ausbildung bei der Schule oder Ausbildungsstätte (jedes Schuljahr neu) bestätigt werden.

Die RVL-RegioCard Jahr ist eine Jahreskarte. Sie gilt ein Kalenderjahr und wird in 12 Abschnitten für die einzelnen Kalendermonate ausgegeben, nachdem vorab der Betrag fürs gesamte Jahr bezahlt wurde. Sie ist nur für 2 zusammenhängende Tarifzonen oder das Gesamtnetz (gesamter Landkreis Lörrach) erhältlich. Die Karte ist übertragbar, kann also auch von mehreren Personen nacheinander genutzt werden. Bei dieser Jahreskarte zahlen Sie nur den Preis für 10 Monate, zwei Monate sind praktisch gratis (gegenüber der RegioCard). 

Das Erwachsenen ABO ist eine Monatskarte im Abonnement. Sie muss beantragt und mindestens 12 Monate am Stück bezogen werden (kann aber vorher mit Zahlung des Differenzpreises zur RegioCard jederzeit gekündigt werden). Der Fahrpreis wird monatlich vom Konto abgebucht. Sie ist nur für 2 zusammenhängende Tarifzonen oder das Gesamtnetz (gesamter Landkreis Lörrach) erhältlich. Die Karte ist nur am Wochenende und an Feiertagen übertragbar, kann also nur dann von mehreren Personen nacheinander genutzt werden. Überdies gilt dieses Abo an Wochenenden und Feiertagen zur Mitnahme von einer weiteren erwachsenen Person und bis zu vier Kindern bzw. allen eigenen Kindern. Weitere Infos unter www.mein-rvlabo.de

Die Schüler ABO ist die ermäßigte Version des Erwachsenen-ABO und ist nicht übertragbar für Schüler und Auszubildende erhältlich, dazu muss eine „RVL StammCard“ bei einem der RVL-Verkehrsunternehmen abgeholt und die Ausbildung bei der Schule oder Ausbildungsstätte (jedes Schuljahr neu) bestätigt werden. Der Fahrpreis wird jeweils monatlich vom Konto abgebucht. Beantragen können Sie die Karten unter www.mein-rvl-abo.de (Link zur Website des RVL). Das Schülerabo ist letztmalig für Februar 2023 erhältlich und wird danach durch das JugendticketBW ersetzt.

Das Senioren Abo ist eine Monatskarte im Abonnement für Fahrgäste ab 66 Jahren oder mit Rentennachweis ab 63 Jahren. Sie muss beantragt und mindestens 12 Monate am Stück bezogen werden. Sie ist nur für das Gesamtnetz erhältlich. Die Karte ist nicht übertragbar, kann nur vom Inhaber genutzt werden. Der Fahrpreis wird jeweils monatlich vom Konto abgebucht. Beantragen können Sie die Karte unter www.mein-rvl-abo.de (Link zur Website des RVL).

Anerkennung der RVL-Zeitkarten in der Schweiz:

RVL-Zeitkarten werden teilweise in der Schweiz anerkannt. Als Monats- oder Jahreskarte (nicht Abo) gilt sie auf den Linien Tram 6 und Tram 8 sowie BUS 38 und BUS 55 bis/ab „Basel, Claraplatz“ (tnw-Tarifzone 10) bzw. auf der Linie BUS 7312 (tnw-Tarifzone 40). Achtung, Fallstrick! Die Gültigkeit montags bis freitags außer feiertags in den Zonen 10 bzw. 40 ist nur gegeben, wenn die RegioCard in einer an die Schweiz angrenzenden oder in der Schweiz liegenden RVL-Tarifzone gültig ist (RVL-Zonen 1, 2, 3 oder 8). Am Wochenende und an Feiertagen gilt die RegioCard jeweils im Gesamtnetz des RVL und somit unabhängig von den eingetragenen Tarifzonen.

meinRVL-ABO oder SchülerRegioCard oder RegioCard66Abo gelten auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln (außer Fähre und Schiff) in den Tarifzonen 10 (Basel und angrenzende Vororte) und 40 (Rheinfelden AG) des Tarifverbundes Nordwestschweiz (tnw).

Freizeitregelung und Mitnahmeregelung der RVL-Zeitkarten für Erwachsene: An Wochenenden und Feiertagen gelten alle Zeitkarten im Gesamtnetz, auch wenn sie nur für zwei Zonen erworben wurden. Darüber hinaus dürfen dann auch bis zu 4 Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils bis 14 Jahre) gratis mitgenommen werden, beim meinRVL-ABO darf zudem eine erwachsene Person mitgenommmen werden.

Freizeitregelung  „fanta5“ der RVL-SchülerRegioCards: Die SchülerRegioCard und SchülerRegioCard Abo gelten an Schultagen ab 14 Uhr und an Ferien- und Feiertagen sowie an Wochenenden ganztags als Netzkarte in den fünf „fanta5“-Tarifverbünden RVL, wtv, RVF, TGO und VSB. Diese Freizeitregelung gilt für die RVL-SchülerRegioCards auch für im Vorverkauf erworbene Monatskarten für den Monat September bereits im August (die Septemberkarte ist also in den 2 Monaten August und September fanta5-weit gültig).

Preise der RegioCards und der Abonnemente: